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Urteile für Beamter

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Danach sind Arbeitsplätze im Sinne des Teils 2 des SGB IX alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 608/10
...II AVO, der die Arbeitszeit betrifft, ist geregelt, dass §§ 8 - 13 grundsätzlich keine Anwendung finden, sondern die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten des Landes Baden-Württemberg gelten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 828/13
...Der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 591/08 sieht schließlich weitere Ungleichbehandlungen im Verhältnis zu Beamten, die nach § 35 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) einen Unfallausgleich in Höhe der Grundrente nach § 31 BVG erhielten sowie in Anbetracht der Vielzahl der Ausnahmen von der Einkommensanrechnung, die in § 11 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 SGB II, in § 1 und 3 Alg II-V und in spezialgesetzlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08
...Wiederherstellung von Computerdaten; Wissenschaftliche Forschung; Wissenschaftliche Labordienstleistungen; Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Zertifizierungen; Zurverfügungstellung oder Vermietung von elektronischen Speicherplätzen [Webspace] im Internet. 7 Die Markenstelle für Klasse 42 des DPMA, besetzt mit einem Beamten...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 550/14
...November 2004 erhalten Mitarbeiter, die - wie die Klägerin - nicht ehemals Beamte waren, zwar während des Bezugs von Übergangsgeld, nicht jedoch während des Bezugs von Altersrente einen Zuschuss zur Krankenversicherung. 9 Die Beklagte zahlte an die Klägerin nach näherer Maßgabe des § 7 Abs. 2 Ü-VersTV-FDB einen monatlichen Rentenverlustausgleich....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 340/08
....), ist nicht gegeben. 30 aa) In seiner älteren Rechtsprechung zum Gesamtversorgungsprinzip hat der Senat ganz allgemein als Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien angesehen, in welchem Maß die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83, DöD 1986, 116)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 12/11
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10
...Gemessen an der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten, die während einer Erkrankung keine Einbußen an Erwerbseinkommen erleiden, liege wegen der unterschiedlichen Einkommensstruktur gegenüber derjenigen von Angestellten kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Art 3 Abs 1 GG vor. 6 Die Klägerin hat die vom SG durch Beschluss vom 7.6.2010 zugelassene Sprungrevision eingelegt....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 7/10 R
...Der fehlende Ehezeitbezug wird in diesem Zusammenhang schon darin zu sehen sein, dass das nachehezeitliche Aufrücken in eine höhere Erfahrungsstufe bei der Besoldung von Beamten und Soldaten nicht allein an das Erreichen bestimmter Dienstzeiten und damit an rein zeitliche Voraussetzungen geknüpft ist, sondern darüber hinaus auch eine - wenngleich schwach ausgeprägte - leistungsbezogene Komponente (...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 408/14
...Erforderliche Ausbildung Abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Praxiserfahrung, bei Beamten Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst. Erforderliche Fachkenntnisse Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse der anzuwendenden Rechtsvorschriften aus dem Zuständigkeitsbereich des bezirklichen Ordnungsdienstes, insbesondere des Gefahrenabwehr- und Vollstreckungsrechts....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 266/10
...Die Bedeutung der Wahrheitspflicht (§ 13 Abs. 1 SG) kommt schon darin zum Ausdruck, dass diese - anders als z.B. bei Beamten - für Soldaten gesetzlich ausdrücklich geregelt ist. Eine militärische Einheit kann nicht ordnungsgemäß geführt werden, wenn sich die Führung und die Vorgesetzten nicht auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen Untergebener verlassen können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 16/15
...ZTR 2016, 705 zu der im Ausgangspunkt in Abschnitt 2 Ziff. 2 der EntgO-L erfolgten Orientierung der Eingruppierung von Nichterfüllern mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung an der Besoldungsgruppe des für die konkrete Lehrertätigkeit „optimalen“ Beamten)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 671/15
....), ist nicht gegeben. 31 aa) In seiner älteren Rechtsprechung zum Gesamtversorgungsprinzip hat der Senat ganz allgemein als Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien angesehen, in welchem Maß die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83, DöD 1986, 116)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 10/11
...Da die steuerliche Situation der Arbeitnehmer, Selbständigen und Beamten im Bereich der Altersvorsorge und der Alterseinkünfte bis zur Neuregelung vollkommen unterschiedlich gewesen sei, sei es zwangsläufig, dass unterschiedliche Zwischenschritte notwendig seien, um zu der angestrebten Neuregelung zu gelangen, in der die Besteuerung aller bestehenden Altersversorgungssysteme aufeinander abgestimmt...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2683/11
...Die Bedeutung der Wahrheitspflicht (§ 13 Abs. 1 SG) kommt schon darin zum Ausdruck, dass diese - anders als z.B. bei Beamten - für Soldaten gesetzlich ausdrücklich geregelt ist. Eine militärische Einheit kann nicht ordnungsgemäß geführt werden, wenn sich die Führung und die Vorgesetzten nicht auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen Untergebener verlassen können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 33/11
...Dieser Rechtsfehler führt zur Aufhebung des FG-Urteils. 42 aa) Steuerfrei sind im Streitjahr nach dieser Vorschrift Kapitalabfindungen aufgrund der gesetzlichen Rentenversicherung und aufgrund der Beamten-(Pensions-)Gesetze. Nach der Rechtsprechung des X....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 39/10
...Die Bedeutung der Wahrheitspflicht kommt schon darin zum Ausdruck, dass diese - anders als z.B. bei Beamten - für Soldaten gesetzlich ausdrücklich geregelt ist. Eine militärische Einheit kann nicht ordnungsgemäß geführt werden, wenn sich die Führung und die Vorgesetzten nicht auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen Untergebener verlassen können....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 15/14
...Februar 2008 - III ZR 76/07, BGHZ 175, 221 Rn. 10 f mwN), sondern auch in Fällen, in denen - wie bei der sozialrechtlichen Herstellungsklage - die Frage eines pflichtwidrigen Verhaltens eines Beamten nur eine Vorfrage ist, so dass das Ergebnis dieses Verfahrens für den Amtshaftungsprozess keine Bindungen entfaltet (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, aaO S. 245; vom 6....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 59/10
...Der Berichterstatter S. wandte daraufhin ein, dass jede Gesetzgebung aufhöre, wenn durch derartige Manipulationen "der Gedanke und die Vorschrift des Gesetzes illusorisch gemacht werden" könnten und dürften; die Gesetze müssten "von den Beamten in einer Weise gehandhabt werden, dass der Sinn, den der Gesetzgeber damit verbunden hat, respektiert" werde (Hahn, aaO, Abteilung 2, S. 1902)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. GSSt 1/16
2012-03-21
BAG 4. Senat
...Erforderliche Ausbildung Abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Praxiserfahrung, bei Beamten Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst. Erforderliche Fachkenntnisse Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse der anzuwendenden Rechtsvorschriften aus dem Zuständigkeitsbereich des bezirklichen Ordnungsdienstes, insbesondere des Gefahrenabwehr- und Vollstreckungsrechts....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 318/10