...Im öffentlichen Dienstrecht müssen Ernennungsbewerber und Beamte/Soldaten Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten (s. etwa § 7 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 1 BBG, § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, §§ 8, 37 Abs. 1 Nr. 2 SG, § 9 Nr. 2 DRiG); bei Ruhestandsbeamten gilt als Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche...