...Schließlich hat das Berufungsgericht festgestellt, dass der Kläger bei der Errichtung der Garage und seines Hauses, die nicht auf der Grundlage einer förmlichen Baugenehmigung, sondern nach dem Kenntnisgabeverfahren gemäß § 51 LBO BW erfolgt waren (UA S. 2), die Garagenzufahrt entgegen den Zeichnungen in den Bauakten abschüssig gestaltet hat....