Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Juni 2015 - 7 Sa 11/15 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. April 2014 - 14 Ca 9196/12 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalles (Vollendung des 67. Lebensjahres) eine monatliche Firmenrente iHv. 256,33 Euro zu zahlen. Im...