Urteile BAG

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Juni 2015 - 7 Sa 11/15 - teilweise aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. April 2014 - 14 Ca 9196/12 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalles (Vollendung des 67. Lebensjahres) eine monatliche Firmenrente iHv. 256,33 Euro zu zahlen. Im...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 540/15
2017-04-25
BAG 1. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. Oktober 2015 - 7 Sa 257/15 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 132/16
Eine Betriebsvereinbarung über eine "Belastungsstatistik", die durch eine technische Überwachungseinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dauerhaft die Erfassung, Speicherung und Auswertung einzelner Arbeitsschritte und damit des wesentlichen Arbeitsverhaltens der Arbeitnehmer anhand quantitativer Kriterien während ihrer gesamten Arbeitszeit vorsieht, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Ein solcher Eingriff ist nicht durch überwiegend schutzwürdige Belange...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 46/15
Ist ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Todes einer Partei ausgesetzt worden, sind auf Antrag des Gegners die Rechtsnachfolger zur Aufnahme aufzufordern. Eine mündliche Verhandlung über die Aufnahme ist nicht erforderlich. Lehnen die Rechtsnachfolger die Aufnahme ab, ist durch Beschluss das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren für von den Rechtsnachfolgern aufgenommen zu erklären.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZN 732/16 (A)
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2015 - 6 Sa 723/14 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 436/15
1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 450,00 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 28/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juli 2015 - 16 Sa 61/15 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 446/15
2017-04-12
BAG 10. Senat
1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2017 - 9 Sa 1171/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 4.699,65 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 29/17
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2016 - 18 Sa 33/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 - 14 Ca 1895/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 403/16
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2016 - 18 Sa 32/16 - teilweise aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 - 14 Ca 1894/15 - wird insgesamt zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 406/16
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2016 - 16 Sa 30/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 - 14 Ca 1791/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 449/16
Wird einem Entlassungsverlangen des Betriebsrats im Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG rechtskräftig stattgegeben, begründet dies ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 551/16
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2016 - 3 Sa 158/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Juli 2015 - 14 Ca 2611/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 596/16
Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. August 2015 - 11 TaBV 42/14 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 1/16
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2016 - 3 Sa 162/16 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Dezember 2015 - 63 Ca 1624/15 - teilweise abgeändert: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Januar 2015 nicht aufgelöst worden ist. 3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 627/16 (A)
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. August 2015 - 12 TaBV 37/15 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 40/15
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Juli 2016 - 16 Sa 29/16, 16 Sa 662/16 - teilweise aufgehoben. 2. Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. November 2015 - 13 Ca 2610/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 760/16 (A)
Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG knüpft bei § 3 Abs. 1 ArbSchG an das Vorliegen von Gefährdungen an, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 25/15
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2016 - 23 Sa 144/16, 23 Sa 159/16 - teilweise aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. Dezember 2015 - 36 Ca 2066/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 548/16 (A)
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2014 - 15 Sa 740/14 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 89/15