1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juli 2016 - 2 Sa 612/15 -, unter Zurückweisung der Revision im Übrigen, teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 1. Oktober 2015 - 1 Ca 1160/15 - wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 404,13...