Urteile BAG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2018-04-24
BAG 1. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 9 Sa 79/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 563/15
2018-04-24
BAG 1. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 10 Sa 64/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 552/15
2018-04-24
BAG 1. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 11 Sa 81/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 565/15
1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Dezember 2017 - 2 Sa 136/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Rechtsbeschwerde zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 563,11 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZB 5/18
In einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsbedingungen sind schon dann nicht - konkludent - "betriebsvereinbarungsoffen" ausgestaltet, wenn und soweit die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbart haben, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen. Das ist bei einer einzelvertraglich vereinbarten - dynamischen - Verweisung auf einen Tarifvertrag stets der Fall.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 119/17
2018-04-11
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 2017 - 10 Sa 817/16 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 312/17
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. April 2017 - 9 Sa 906/16 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 265/17
2018-04-11
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. März 2017 - 8 Sa 904/16 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 248/17
2018-04-11
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2017 - 7 Sa 991/16 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 494/17
2018-04-11
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. April 2017 - 9 Sa 1009/16 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 266/17
2018-04-11
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. April 2017 - 9 Sa 905/16 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 311/17
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Februar 2015 - 3 Sa 1092/14 - wird zurückgewiesen. 2. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Februar 2015 - 3 Sa 1092/14 - insoweit aufgehoben als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 8. Juli 2014 - 3 Ca 2246/13 - zurückgewiesen hat. Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 151/15
I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2017 - 14 Sa 852/16 - unter deren Zurückweisung im Übrigen teilweise aufgehoben. II. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2016 - 10 Ca 2714/16 - abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.394,31 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 208/17
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juni 2016 - 2 Sa 150/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung stattgegeben hat. 2. Insoweit wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 834/16
2018-03-22
BAG 6. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2016 - 16 Sa 262/16 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 - 24 Ca 6460/15 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 30/17
2018-03-22
BAG 6. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2016 - 16 Sa 260/16 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 - 24 Ca 6457/15 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 31/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Dezember 2016 - 12 Sa 16/16 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als das Landesarbeitsgericht die Beklagte verurteilt hat, an die Klägerin Urlaubsabgeltung iHv. 93,86 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Dezember 2016 - 12 Sa 16/16 - zurückgewiesen. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 190/17
Die arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen oder einen kirchlichen Tarifvertrag beinhaltet regelmäßig die Vereinbarung der Geltung des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts und der auf dessen Grundlage abgeschlossenen Dienstvereinbarungen, wenn das in Bezug genommene Regelwerk von der Anwendbarkeit des kollektiven kirchlichen Arbeitsrechts ausgeht.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 835/16
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juni 2016 - 2 Sa 151/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 833/16
Hat das Landesarbeitsgericht eine Entscheidung über die Zulassung der Revision getroffen und es versehentlich versäumt, diese Entscheidung in den Urteilstenor aufzunehmen, ist es nach § 64 Abs. 3a ArbGG grundsätzlich nicht gehindert, den Urteilstenor unter den Voraussetzungen des § 319 ZPO von Amts wegen im Wege des Berichtigungsbeschlusses zu ergänzen. Allerdings muss das Gericht den Parteien gegenüber bis zum Ablauf der Frist des § 64 Abs. 3a Satz 2 ArbGG sein Versehen offenbart und seine...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 779/16