Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Mai 2016 - 4 Sa 55/15 - aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, ab dem 1. Januar 2013 zu der bis dahin geschuldeten Betriebsrente von 3.405,40 Euro einen weiteren monatlichen Bruttobetrag von 202,18 Euro zu zahlen. Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 13. August 2015 - 15 Ca 8768/14 - insoweit abgeändert und die...