Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2016 - 11 TaBV 36/15 - teilweise aufgehoben. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. März 2015 - 2 BV 224/14 - teilweise abgeändert. Die Anträge des Betriebsrats werden insgesamt abgewiesen.