...Ein rechtmäßiger für mehr als fünf Jahre bestehender Aufenthalt ist weder durch die Bescheinigung der Ausländerbehörde belegt noch hat das LSG diesen festgestellt. 24 Es kann dahinstehen, ob die Klägerin - wie vom LSG angenommen - ein Aufenthaltsrecht zu dem Zweck der Arbeitssuche hat, oder ob sie nicht mehr über ein solches Freizügigkeitsrecht verfügt, denn in beiden Fällen ist sie gemäß § 7 Abs 1...