...., § 1 Rz 247). 14 c) Ausgehend von diesen Überlegungen hat das FG zutreffend angenommen, dass der Vergleich zwischen der Klägerin und dem Bund, durch die der Bund auf etwaige Herausgabe- und Ausgleichsansprüche gegen Zahlung des vereinbarten Betrags verzichtet hat, keine Verwertungsbefugnis der Klägerin i.S. von § 1 Abs. 2 GrEStG begründet....