...Nach dem bei Einstellungen im öffentlichen Dienst zu beachtenden Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) sei es zulässig, bei Berufsanfängern, bei denen fachliche Leistungen im engeren Sinne noch nicht vorliegen könnten, das die Eignung erfassende Prognoseurteil auf während der Ausbildung erbrachte Leistungen zu stützen und damit hier auf die Examensergebnisse der Juristischen Staatsexamina abzustellen...