...Dies wird in den Ausführungen des Berufungsurteils zur Begründung der Bemessungsentscheidung deutlich, wenn dort ausgeführt wird, dass besonders schwer wiegt, dass die Klägerin versucht hat, die in ihrer Schule zur Ausbildung zugewiesene Realschullehreranwärterin J. zu instrumentalisieren, um ihr eigenes Fehlverhalten nicht eingestehen zu müssen....