...Der Einwand des Beklagten, dass die Klägerin gegen ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Grundstücksbewirtschaftung verstoßen habe, weil sie die - seiner Meinung nach - nicht berechtigte Grundsteuerforderung ohne Einlegung von Rechtsbehelfen hingenommen habe, sei als Aufrechnung mit einem entsprechenden Schadensersatzanspruch anzusehen, der jedoch nicht bestehe, weil dem Beklagten kein Schaden entstanden...