...Denn die Klägerin habe Bedenken gegen den von der Beklagten übersandten Architektenvertrag angemeldet, was die Honorierung und deren Grundlage betroffen habe. Deswegen habe sie diesen Vertrag nicht unterschrieben. Sie habe ferner gewusst, dass die Beklagte bis dahin auf Stundenlohnbasis abgerechnet habe; eine entsprechende Vereinbarung habe sie auch unterschrieben....