...Juni 2005 schlossen die Parteien einen neuen Arbeitsvertrag, in dem es ua. heißt: „2. VERTRAGSBEGINN, -DAUER, PROBEZEIT, KÜNDIGUNGSFRISTEN 2.1 Der vorliegende Arbeitsvertrag tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2006 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. … 3....