...Grundlage war ein Arbeitsvertrag vom 7. Mai 1999 zwischen einer Rechtsvorgängerin der Insolvenzschuldnerin, der S AG, und dem Beklagten. Darin heißt es ua.: „§ 8 Nebenleistungen 8.1 ... 8.2 S schließt für Herrn Sa eine verrentenbare Direktlebensversicherung in Höhe von DM 3.408 jährlich ab. Die Versicherungsprämien werden als halb- oder ganzjährige Sonderzahlungen geleistet....