...Sie führe aufgrund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden wechselseitigen Hauptpflichten (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - Rn. 25, BAGE 114, 206). Diese Rechtsfolge trete ein, ohne dass es einer Zustimmung seitens des Arbeitgebers bedürfe (BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - Rn. 29, BAGE 110, 224)....