...September 2004 einen Arbeitsvertrag, in dessen Rubrum die damalige Anschrift der Arbeitgeberin in E aufgeführt war. In dem Vertrag heißt es: „I. Besondere Vereinbarungen … 3. Derzeitiger Dienstsitz: s.o. … II. Allgemeine Vereinbarungen 1. Beschäftigungsort, Versetzungsvorbehalt 1.1. Tätigkeitsort sind die jeweiligen Geschäftsräume [der Arbeitgeberin]. 1.2....