...Darüber hinaus enthielt der Arbeitsvertrag vom 15. Mai 1999 ua. folgende Regelung: „§ 3 Gewinnbeteiligung 1. Herr Z erhält eine Beteiligung von 15 % am Gewinn der Kanzlei, die mindestens € 25.500,00/Jahr beträgt. Beträgt der Gewinn der Kanzlei mehr als € 250.000,00, erhöht sich die Gewinnbeteiligung auf 16 %, beträgt er mehr als € 300.000,00 auf 17 %. … 4....