...Geschäftsführern zu vertrauen, weil es eine solche Abrede nicht gab. 32 Gegen die Glaubhaftigkeit der entsprechenden Angaben des früheren Soldaten spricht bereits, dass er selbst in der Berufungshauptverhandlung nur vage Angaben zum Datum und zu den Details der angeblichen Abrede machen konnte und auch nicht in der Lage war, plausibel zu erläutern, warum die Abrede nur mündlich getroffen wurde, obwohl in seinem Arbeitsvertrag...