.... § 4 Nr. 1 VB 1978 sind, ebenso die Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 39 c) Das Landesarbeitsgericht hat auch zu Recht angenommen, dass bei der Ermittlung der „Durchschnittsbezüge“ die Zeiten ohne Bezüge wegen Arbeitsunfähigkeit in den letzten 36 Monaten vor Eintritt des Versorgungsfalls nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden dürfen...