Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Mai 2016 - 1 Sa 25/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 376/16
1. Die nach Abschluss, Änderung oder Ende eines Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG neu gewählten Betriebsräte werden jeweils Funktionsnachfolger der Betriebsräte, die diese Einheiten zuvor repräsentiert haben, sofern die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können. 2. Stellt ein Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern klar, dass mit der Ausgabe eines mobilen Arbeitsmittels...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 52/14
1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Dezember 2015 - 22 TaBV 2/15 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 23. März 2015 - 14 BV 18/14 - teilweise abgeändert und der Antrag des Betriebsrats zu Ziffer 4 ebenfalls abgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 3/16
1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage erfasst nicht nur die Vereinbarung von Dienstplänen für bestimmte innerbetriebliche Fallgestaltungen, sondern darüber hinaus auch die Zuordnung der einzelnen Arbeitnehmer zu einem solchen mitbestimmten Dienstplan. 2. Der Betriebsrat kann aufgrund zu erwartender weiterer Verstöße des Arbeitgebers gegen sein...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 4/16
1. Die Revisionsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 18. April 2017 - 6 Sa 328/15 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsbeschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Revisionsbeschwerdeverfahrens wird auf 9.090,00 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 46/17
Der Beklagten zu 1. wird mit Wirkung ab dem 7. Juli 2017 für die Revisionsinstanz Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe bewilligt, dass kein eigener Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten ist. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte werden ihr Rechtsanwälte Taylor, Wessing, München, beigeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 546/15 (A)
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2015 - 4 TaBV 54/15 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 24/16
1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. November 2015 - 6 TaBV 4/15 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 23. Februar 2015 - 9 BV 6/14 - teilweise abgeändert und der Antrag des Betriebsrats zu Ziffer 1 abgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 5/16
Das Zeugnisverweigerungsrecht des § 384 Nr. 1 ZPO besteht nicht hinsichtlich solcher Angaben, die der Zeuge in seinem späteren Aktivprozess in Erfüllung der ihm obliegenden Darlegungslast von sich aus wahrheitsgemäß (§ 138 Abs. 1 ZPO) vortragen müsste, und solcher Umstände, deren Vorliegen die Gegenpartei behauptet und zu denen sich der Zeuge bei entsprechendem Vortrag im Prozess gemäß § 138 Abs. 2 ZPO erklären müsste.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZB 39/17
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2015 - 8 TaBV 34/14 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 51/15
Ein Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste nach § 4 Abs. 1 WO (juris: BetrVGDV1WO) ist nicht Voraussetzung dafür, in einem späteren Wahlanfechtungsverfahren die Aufnahme nicht Wahlberechtigter in die Wählerliste rügen zu können.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 42/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. April 2015 - 3 Sa 1053/14 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 601/15
2017-08-02
BAG 7. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. April 2015 - 3 Sa 204/15 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 602/15
Nimmt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft "Betriebe", die keine Arbeitnehmer beschäftigen (Solo-Selbstständige), auf Zahlung des Mindestbeitrags für die Berufsbildung gemäß § 17 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013 idF vom 10. Dezember 2014 in Anspruch, ist nicht der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben, sondern nach § 13 GVG der zu den ordentlichen Gerichten. Solo-Selbstständige sind keine Arbeitgeber iSv. § 2...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZB 45/17
Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. 3. PflegeArbbV
  3. § 2
Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. 3. PflegeArbbV
  3. § 4
Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. 3. PflegeArbbV
  3. § 5
Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung)
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  2. 3. PflegeArbbV
  3. § 1
Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. 3. PflegeArbbV
  3. § 3
Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. 3. PflegeArbbV
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