Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2017-09-20
BAG 10. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. September 2015 - 2 Sa 204/15 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 631/15
1. § 2 Abs 1 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts vom 24. Januar 2012 (TV ATZ LSA) gewährt dem Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber über seinen Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs 1 BGB entscheidet. 2. Tatbestandsvoraussetzung für den Anspruch aus § 2 Abs 1 TV ATZ LSA ist, dass der Arbeitnehmer zum beabsichtigten Zeitpunkt des Wechsels in das...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 36/17
Der Fünfte Senat hält an seiner im Urteil vom 22. Februar 2012 (- 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) vertretenen Auffassung, wonach sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts - sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam ist - nicht hinwegsetzen darf, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen muss, nicht mehr fest.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AS 7/17
Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung für Krankheits- und Urlaubszeiten ist das im Referenzzeitraum erzielte Entgelt für die tatsächliche Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft nach § 22 Satz 2 TV-Ärzte/VKA einzubeziehen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 429/16
Die Anschlussrevision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Mai 2016 - 3 Sa 680/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 441/16
2017-09-06
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 2016 - 16 Sa 1668/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 318/16
Eine auffällige Dienstkleidung liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ihrer Ausgestaltung in der Öffentlichkeit einem bestimmten Berufszweig oder einer bestimmten Branche zugeordnet werden kann.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 382/16
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 2016 - 16 Sa 1627/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 317/16
1. Das dem TV-L unterfallende Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, dem vom zuständigen Rentenversicherungsträger eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt wurde, endet nach § 33 Abs. 3 TV-L nicht aufgrund der in § 33 Abs. 2 TV-L bestimmten auflösenden Bedingung, wenn der Arbeitnehmer trotz seines eingeschränkten Leistungsvermögens auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann und er seine Weiterbeschäftigung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 204/16
2017-08-30
BAG 7. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Mai 2016 - 8 Sa 541/15 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 440/16
Die Arbeitsvertragsparteien können grundsätzlich auch unwirksame Tarifverträge in Bezug nehmen. Für eine Annahme, sie hätten den Tarifvertrag nur für den Fall seiner Wirksamkeit in Bezug nehmen wollen, müssen sich aus der Auslegung des Arbeitsvertrags besondere Anhaltspunkte ergeben.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 443/15
Die Bindung des Betriebserwerbers an die vom Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer individualrechtlich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag verstößt nicht gegen Art. 3 RL 2001/23/EG (juris: EGRL 23/2001) iVm. Art. 16 GRC (juris: EUGrdRCh). Der Erwerber kann die erforderlichen Anpassungen sowohl einvernehmlich im Wege des Änderungsvertrags als auch einseitig durch Erklärung einer - sozial gerechtfertigten - Änderungskündigung vornehmen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 95/14
2017-08-30
BAG 4. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2013 - 8 Sa 538/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 61/14
Die Verlängerung eines nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeten Arbeitsvertrags nach § 2 Abs. 5 Satz 1 WissZeitVG setzt das Einverständnis des Arbeitnehmers voraus. Das Einverständnis muss vor dem vereinbarten Vertragsende vorliegen. Es bedarf nicht der Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG und kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 524/15
Der Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG soll vor allem verfassungsrechtlichen, sich ua. aus der Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) ergebenden Besonderheiten Rechnung tragen. Allein die Kunstfreiheit des Arbeitgebers rechtfertigt die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem an der Erstellung eines Kunstwerks mitwirkenden künstlerisch tätigen Arbeitnehmer allerdings nicht. Der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Mindestbestandsschutz verlangt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 864/15
1. Wurde der Arbeitnehmer zwar nicht ordnungsgemäß iSv. § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet, aber im Rahmen einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB von dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber über den mit dem Betriebsübergang verbundenen Übergang seines Arbeitsverhältnisses unter Mitteilung des Zeitpunkts oder des geplanten Zeitpunkts sowie des Gegenstands des Betriebsübergangs und des Betriebsübernehmers (grundlegende Informationen) in Textform in Kenntnis gesetzt und über sein...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 265/16
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. November 2015 - 12 Sa 707/15 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 11 Ca 5420/14 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 378/16
1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. 2. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar iSv. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 859/16
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Dezember 2016 - 8 Sa 43/15 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Juni 2015 - 9 Ca 600/14 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 97/17
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 8. Dezember 2016 - 2 Sa 42/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 136/17