Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Nach § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG können unter den dort genannten Voraussetzungen in betrieblichen Versorgungssystemen Altersgrenzen festgesetzt werden. Diese müssen nach § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG einem legitimen Ziel dienen sowie angemessen und erforderlich sein. Danach sind solche Altersgrenzen zwar grundsätzlich, aber nicht stets zulässig.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 72/16
1. Die Beachtung der Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens sind erst zu prüfen, soweit die Einigungsstelle eine der Mitbestimmung unterliegende Angelegenheit materiell ausgestaltet, nicht aber, wenn sie sich für unzuständig erklärt. 2. Die Festlegung eines Ausgleichszeitraums der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Schwankungsbreite eines Arbeitszeitkontos betreffen die Lage der Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und stehen mit dieser in einem...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 57/15
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2015 - 7 Sa 36/15 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 733/15
Schließt ein herrschendes Unternehmen zugleich handelnd für die Konzernunternehmen mit dem Konzernbetriebsrat, dem oder den jeweiligen Gesamtbetriebsräten oder den Einzelbetriebsräten eine Betriebsvereinbarung oder einen Sozialplan ab, muss sich aus deren Inhalt zweifelsfrei ergeben, welche Regelungen von welchem Betriebsverfassungsorgan im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit vereinbart wird. Auch insoweit gilt das Gebot der Rechtsquellenklarheit.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 717/15
1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9. Februar 2016 - 1 TaBV 43/15 - aufgehoben. 2. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 3. Juni 2015 - 1 BV 10 e/15 - abgeändert: Der Antrag des Betriebsrats wird abgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 27/16
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste (Zweite Geld- und Wertdienstearbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. GeldWertArbbV2
  3. § 1
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste (Zweite Geld- und Wertdienstearbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. GeldWertArbbV2
  3. Anlage
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste (Zweite Geld- und Wertdienstearbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. GeldWertArbbV2
  3. Eingangsformel
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste (Zweite Geld- und Wertdienstearbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. GeldWertArbbV2
  3. § 2
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. August 2016 - 21 Sa 1493/15, 21 Sa 575/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 865/16
Die Klagefrist gem. § 4 Satz 1 KSchG und die Fiktionswirkung des § 7 KSchG finden auf die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers keine Anwendung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 57/17
Wird ein Hauptantrag durch das Landesarbeitsgericht abgewiesen und nach einem Hilfsantrag erkannt, setzt eine Entscheidung über den Hauptantrag im Revisionsverfahren voraus, dass der durch die Abweisung dieses Antrags beschwerte Kläger die Revision oder Anschlussrevision verfolgt. Legt nur der Beklagte Revision ein, erwächst die Abweisung des Hauptantrags in Rechtskraft.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 474/16
Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 143/16
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. August 2015 - 3 Sa 303/15 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 610/15
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Januar 2016 - 2 Sa 375/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 25. Juni 2015 - 1 Ca 1094/15 - hinsichtlich eines Betrages von 4,17 Euro brutto zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 171/16
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Dezember 2015 - 3 Sa 282/15 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 16. April 2015 - 3 Ca 4160/14 - hinsichtlich des auf Zahlung von 1.808,00 Euro brutto gerichteten Antrags (Antrag zu 2. im zweiten Rechtszug) auf Kosten des Klägers zurückgewiesen hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 40/16
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 7. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2015 - 4 BVL 1/15 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 ABR 42/16
Teilzahlungen, die der Schuldner auf eine nach § 802b ZPO (bis 31. Dezember 2012 § 806b ZPO) mit dem Gerichtsvollzieher geschlossene Zahlungsvereinbarung erbringt, sind selbständig anfechtbar. Ob diese Zahlungen inkongruente Deckung bewirken, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem sie die Befriedigung des Gläubigers bewirken. Das ist der Zeitpunkt, in dem der Gerichtsvollzieher den an ihn gezahlten Teilbetrag an den Gläubiger auskehrt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 58/16
1. Auf die Revisionen der Klägerin und des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. April 2016 - 16 Sa 1005/15 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 345/16
2017-09-20
BAG 10. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. September 2015 - 7 Sa 190/15 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 9/16