1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. März 2009 - 9 Sa 355/08 E - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 16. Juli 2008 - 9 Ca 1066/07 E - abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin von Januar 2006 bis einschließlich Dezember 2008 pro Monat einen individuellen Übergangsbetrag in Höhe von jeweils 36,31 Euro brutto zu zahlen nebst Zinsen hierauf...