Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Februar 2013 - 4 Sa 98/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 392/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Januar 2013 - 15 Sa 167/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 549/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Februar 2013 - 4 Sa 99/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 393/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2013 - 20 Sa 79/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 425/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Februar 2013 - 4 Sa 96/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 390/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Februar 2013 - 4 Sa 100/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 394/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Januar 2013 - 15 Sa 170/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 552/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Februar 2013 - 4 Sa 97/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 391/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Januar 2013 - 15 Sa 169/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 551/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Januar 2013 - 15 Sa 168/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 550/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2013 - 20 Sa 80/11 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 426/13
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. November 2014 - 2 Sa 407/14 - wird als unzulässig verworfen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 795/14
Die Beschwerde des Beteiligten zu 3. gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Oktober 2014 - 11 TaBV 109/13 - wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZB 116/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2013 - 20 Sa 2514/11 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 724/13
Ausgleichsklauseln in gerichtlichen Vergleichen, die ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen, sind regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 137/14
Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. April 2013 - 2 TaBV 6/12 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 24/13
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. April 2012 - 9 TaBV 35/11 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 20/13
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Februar 2013 - 6 TaBV 43/12 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 26/13
Begehrt ein nach § 34 Abs. 2 TVöD ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer unter Berufung auf die vertragliche Rücksichtnahmepflicht Schadensersatz wegen unterlassener Beschäftigung, ist er für die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 88/14
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau (Werkfeuerwehrausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. WFAusbV
  3. Anlage