Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. § 16
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. § 14
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. § 15
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. § 11
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. § 10
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. § 12
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. Anlage
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. § 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. § 2
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (Textil- und Modenäherausbildungsverordnung)
  1. Gesetze
  2. TexModNäherAusbV
  3. Eingangsformel
Die Nichtberücksichtigung von Lehrkräften für den herkunftssprachlichen Unterricht, die die entsprechende Lehrbefähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach besitzen, bei den Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L nach dem Erfüller-Erlass bzw. dem Nichterfüller-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemessen am Zweck dieser Regelungen nicht gerechtfertigt, sondern führt zu einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 383/14
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. April 2014 - 11 Sa 905/13 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim - Kammer Traunstein - vom 17. Juli 2013 - 3 Ca 610/12 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Es wird festgestellt, dass die Beklagte seit dem 1. August 2009 verpflichtet ist, Beiträge zur Altersversorgung des Klägers sowie die VBL-Umlage bezogen auf das Einkommen im Sinne...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 380/14
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. März 2013 - 7 Sa 57/12 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 452/13
1. Der Schutzzweck des von der Rechtsprechung entwickelten Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers und damit korrespondierend der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers wird durch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers bestimmt. 2. Bei Nichtbefolgung der Beschäftigungspflicht gehört der entgangene Verdienst nicht zum ersatzfähigen Schaden. Die finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung ist in § 615 Satz 1 BGB geregelt, der dem Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 293 ff. BGB...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. April 2013 - 17 Sa 1018/12 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 541/13
2015-06-24
BAG 7. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. März 2013 - 7 Sa 59/12 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 474/13
Durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage wird die Verjährung von Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers wegen Annahmeverzugs nicht nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 509/13
Die Fiktion des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG wegen der Zuweisung von Arbeitnehmern an ein Jobcenter durch einen seiner Träger kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Jobcenter mangels Arbeitgeberfähigkeit gemäß § 44d Abs. 4 SGB II (juris: SGB 2) nicht Entleiher iSd. AÜG sein kann.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 261/14
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. November 2013 - 9 Sa 973/13 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 125/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Januar 2014 - 4 Sa 637/13 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 272/14