Auf die Revisionen beider Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Januar 2015 - 4 Sa 557/14 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.