Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2016-01-13
BAG 10. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 22/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 228/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 47/15
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Oktober 2014 - 2 Sa 135/14 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 13. März 2014 - 5 Ca 1852 c/13 - hinsichtlich des erstinstanzlichen Antrags zu 4. (Wechselschichtzulage) zurückgewiesen hat. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 13. März 2014 - 5 Ca 1852 c/13 - teilweise abgeändert. Die Beklagte wird...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 792/14
2016-01-13
BAG 10. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 20/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 226/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 45/15
2016-01-13
BAG 10. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 21/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 227/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 46/15
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. Juli 2014 - 7 Sa 386/13 - aufgehoben. 2. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 672/14
2016-01-13
BAG 10. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 19/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 225/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 44/15
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AS 9/15
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2013 - 7 Sa 343/13 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 54/14
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Juli 2014 - 1 Sa 855/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 768/14
Ein Abwicklungsvertrag kann für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsehen, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären. Eine solche Erklärung bedarf jedoch gemäß § 623 BGB zwingend der Schriftform.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 709/14
Ordnet der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen im Wege des Direktionsrechts an und spricht er zusätzlich eine darauf bezogene Änderungskündigung für den Fall aus, dass die Maßnahme nicht ohne eine Änderung des Arbeitsvertrags zulässig ist, kann der Arbeitnehmer - falls er zugleich die einseitige Maßnahme gerichtlich angreift - seinen Änderungsschutzantrag nach § 4 Satz 2 KSchG unter die Bedingung stellen, dass über diesen nur befunden wird, wenn es nach Auffassung des Gerichts für...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 304/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. April 2014 - 7 Sa 501/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 5. September 2013 - 3 Ca 234/13 - im Hinblick auf die Beklagte zu 2. zurückgewiesen wurde. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landesarbeitsgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 421/14
1. Zahlungen, die im Rahmen eines wirksam geschlossenen Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für die geleistete Arbeit vorgenommen werden, sind grundsätzlich entgeltlich und damit nicht nach § 134 InsO anfechtbar. 2. Entgeltlich sind auch Zahlungen, die aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Bestimmungen erfolgen, die unter Durchbrechung des Grundsatzes "kein Entgelt ohne Arbeit" eine Entgeltzahlungspflicht ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vorsehen. Eine Zahlung in Erfüllung einer...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 186/14
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Januar 2014 - 4 Sa 673/13 E - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 432/14
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Januar 2015 - 4 Sa 730/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 190/15
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2014 - 11 Sa 539/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 20/15
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. August 2014 - 4 Sa 282/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 16/15
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2014 - 11 Sa 537/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 835/14
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Februar 2015 - 9 Sa 657/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 136/15
2015-12-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juli 2014 - 11 Sa 225/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 635/14