Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

. Gefundene Dokumente: 11.227
DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2016-01-27
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2014 - 3 Sa 231/14 - teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat. 2. Auf die Anschlussrevision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision im Übrigen - festgestellt, dass das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2014 - 3 Sa 231/14 - insoweit gegenstandslos ist, als die Klage wegen Ansprüchen für den Zeitraum 16. bis...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 11/15
2016-01-27
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2013 - 8 Sa 271/13 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 173/14
Die lediglich vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Tarifautomatik dar. Sie entspricht nur dann billigem Ermessen, wenn für sie ein hinreichender Grund besteht.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 468/14
2016-01-27
BAG 4. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. März 2014 - 3 Sa 126/13 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 442/14
Führt bei rückwirkender Begründung des Arbeitsverhältnisses die bisher fehlende arbeitsvertragliche Bindung zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung in der Vergangenheit, ist der Arbeitgeber hierfür regelmäßig nicht verantwortlich iSv. § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn ihm der Arbeitnehmer den zur Verwirklichung seines Rückkehrrechts erforderlichen Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht angetragen, sondern von ihm nur die Abgabe eines Vertragsangebots verlangt hat.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 9/15
1. Hängt die Entscheidung eines nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ausgesetzten Rechtsstreits offensichtlich nicht von der in einem Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 ArbGG zu klärenden rechtlichen Eigenschaft der Tarifzuständigkeit oder Tariffähigkeit ab, vermittelt der Aussetzungsbeschluss keine Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG. 2. Ein Rechtsstreit, mit dem ein Leiharbeitnehmer von dem Entleiher Auskunft nach § 13 AÜG verlangt, kann nicht nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ausgesetzt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 13/14
Auf die Rechtsbeschwerde der H GmbH wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2013 - 17 TaBV 222/13 - aufgehoben. Die Beschwerde des Konzernbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Dezember 2012 - 10 BV 17034/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich der Ausspruch über die fehlende Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats im vorgenannten Beschluss des Arbeitsgerichts nicht auf die Einführung der im Antrag bezeichneten Kameras...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 68/13
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. April 2013 - 6 Sa 105/12 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 535/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2014 - 2 Sa 496/13 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 376/14
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2013 - 8 Sa 444/13 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 340/14
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 8. Januar 2014 - 1 Sa 61/12 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 194/14
Die Pflicht zur Konsultation des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 KSchG und die in § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG geregelte Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit sind zwei getrennt durchzuführende Verfahren, die in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz nach § 17 KSchG verfolgten Ziels dienen und jeweils eigene Wirksamkeitsvoraussetzungen enthalten. Aus jedem dieser beiden Verfahren kann sich ein eigenständiger Unwirksamkeitsgrund für die im Zusammenhang...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 601/14
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. August 2014 - 5 Sa 1251/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wesel vom 29. August 2013 - 2 Ca 404/13 - festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 1. Februar 2013 nicht zum 31. März 2013 beendet worden ist. 2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 782/14
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Verwerfung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 5. Juni 2014 - 3 Sa 353/12 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28. Juni 2012 - 1 Ca 3579/09 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 88,92 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 742/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. August 2014 - 16 Sa 482/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 564/14
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 1. August 2014 - 7 Sa 109/14 - teilweise aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 19. Dezember 2013 - 1 Ca 884/13 - wird insgesamt zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu 3/14 zu tragen, der Kläger zu 11/14. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu 1/5 zu tragen, der Kläger zu 4/5.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 608/14
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juni 2015 - 1 Sa 35/12 - im Kostenausspruch, in Ziff. 2 und Ziff. 4 des Tenors jeweils insgesamt und in Ziff. 1 des Tenors insoweit aufgehoben, wie es das Versäumnisurteil vom 7. Februar 2013 (- 1 Sa 35/12 -) teilweise aufgehoben, das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juni 2012 (- 3 Ca 143/12 -) teilweise abgeändert und festgestellt hat, dass dem Kläger 32 Tage bezahlte Freistellung von der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 449/15
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Mai 2014 - 7 Sa 32/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 12. Dezember 2013 - 4 Ca 722/13 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 507/14
2016-01-13
BAG 10. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 23/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 234/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 48/15
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 17/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 222/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 42/15