Bundesarbeitsgericht

Entscheidungsdatum: 09.12.2015


BAG 09.12.2015 - 10 AZR 732/14

Gericht:
Bundesarbeitsgericht
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsdatum:
09.12.2015
Aktenzeichen:
10 AZR 732/14
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2015:091215.U.10AZR732.14.0
Dokumenttyp:
Urteil
Vorinstanz:
vorgehend ArbG Köln, 18. Dezember 2013, Az: 20 Ca 401/13, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 9. Oktober 2014, Az: 7 Sa 388/14, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2014 - 7 Sa 388/14 - teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Dezember 2013 - 20 Ca 401/13 - teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung von Abrechnungen abgewiesen.

3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrags erfolgt.

4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 7 % und die Beklagte zu 93 % zu tragen.