Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
2015-08-12
BAG 7. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. November 2011 - 11 Sa 429/11 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts München vom 15. März 2011 - 27 Ca 11862/10 - abgeändert. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 928/11
2015-08-12
BAG 7. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. November 2011 - 2 Sa 391/11 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts München vom 15. März 2011 - 27 Ca 11865/10 - abgeändert. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 142/12
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. Januar 2014 - 3 Sa 444/12 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 12. September 2012 - 11 Ca 2468/11 - wird zurückgewiesen. 3. Die Kläger haben die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 98/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 - 2 Sa 1564/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 952/13
Eine Spätehenklausel, die einem Arbeitnehmer Hinterbliebenenversorgung für seinen Ehegatten nur für den Fall zusagt, dass die Ehe vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unzulässig wegen des Alters.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 137/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Januar 2013 - 4 Sa 426/11 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 508/13
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. November 2012 - 7 Sa 819/11 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29. März 2011 - 14 Ca 9010/10 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens und der Berufung der Beklagten hat der Kläger zu tragen. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger 34 % und die Beklagte 66 % zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 479/13
2015-07-23
BAG 6. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. September 2014 - 10 Sa 457/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 691/14
Eine altersdiskriminierende Kündigung ist im Kleinbetrieb nach § 134 BGB iVm. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 457/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Mai 2014 - 6 Sa 1281/13 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 451/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. September 2014 - 10 Sa 493/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 687/14
Ist ein Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG gebildet, sind auf seine Anrufung die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung nicht analog anzuwenden. Der Klageerhebung kann allein der Einwand der Prozessverwirkung entgegengehalten werden. Besteht dagegen kein Ausschuss, muss die Klage gegen die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Diese Rechtslage steht im Einklang mit dem Grundgesetz.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 490/14
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Februar 2014 - 16 Sa 777/13 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 418/14
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. Januar 2014 - 11 Sa 659/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 145/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Mai 2014 - 16 Sa 1221/13 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 484/14
2015-07-16
BAG 8. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 12. Juni 2013 - 4 Sa 186/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 918/13
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 266/13
Bei der Unterrichtung über die Gründe für eine beabsichtigte Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG darf der Arbeitgeber ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 15/15
2015-07-16
BAG 8. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 21. Januar 2014 - 7 Sa 2/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 493/14
2015-07-16
BAG 8. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 21. Januar 2014 - 7 Sa 411/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 494/14