Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Der Erklärungsempfänger ist iSv. § 174 Satz 2 BGB von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt, wenn eine früher vorgelegte, den Anforderungen des § 174 Satz 1 BGB genügende Vollmacht sich auch auf das später vorgenommene einseitige Rechtsgeschäft erstreckt, etwa auf eine Folgekündigung, sofern dem Erklärungsempfänger nicht zwischenzeitlich vom Vollmachtgeber das Erlöschen der Vollmacht angezeigt worden ist.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 492/14
1. Einem Prozessvergleich fehlt die verfahrensbeendende Wirkung, wenn er als materiell-rechtlicher Vertrag wegen Mängeln in der Regelung sonstiger, prozessfremder Gegenstände nach § 779 Abs. 1 iVm. § 139 BGB insgesamt nichtig ist. 2. Der wirksame Rücktritt von einem zur Erledigung eines Kündigungsrechtsstreits geschlossenen Vergleich führt dazu, dass dessen prozessbeendende Wirkung entfällt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 716/14
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2014 - 5 Sa 223/14 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Februar 2014 - 13 Ca 3718/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert, soweit Zinsen für den 1. September 2013 zugesprochen wurden. Insoweit wird die Widerklage abgewiesen. 3. Der Kläger hat die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 497/14
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2014 - 6 Sa 200/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 593/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. April 2013 - 2 Sa 189/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 626/13
1. Wird dem Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung unmöglich, bestimmt sich die Rechtsfolge für seinen Vergütungsanspruch nach § 615 BGB, wenn sich der Arbeitgeber bei Eintritt der Unmöglichkeit im Annahmeverzug befindet, ansonsten nach § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BGB. 2. Risiko des Arbeitsausfalls iSv. § 615 Satz 3 BGB meint das von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisiko. Dies ist das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb betreiben zu können.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 146/14
Die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit steht weder der Führung eines Arbeitszeitkontos entgegen noch schließt sie die Abgeltung eines aus Mehrarbeit des Arbeitnehmers resultierenden Zeitguthabens aus.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 767/13
Eine Beendigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beider Parteien ist in der Rechtsmittelinstanz nur wirksam möglich, wenn das jeweilige Rechtsmittel zur Zeit der Erledigungserklärung (noch) zulässig ist.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 290/15 (F)
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 22.838,76 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 391/13 (A)
1. Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert, gehen seine gesetzlichen Urlaubsansprüche mit Ablauf des 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres unter. Der Verfall tritt nicht bereits vor diesem Zeitpunkt tageweise ein. 2. Der entstandene Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererbbar.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 170/14
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. September 2013 - 16 Sa 24/13 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 31. Januar 2013 - 5 Ca 301/12 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.784,33 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2012 zu zahlen. 3. Die Beklagte...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 143/14
1. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einer anderen Gesellschaft als der Versorgungsschuldnerin bei der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG aus Rechtsscheinhaftung kommt nur dann in Betracht, wenn der erforderliche Rechtsschein durch dem Versorgungsschuldner zurechenbare Erklärungen oder Verhaltensweisen begründet wurde. 2. Ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente kann sich, wenn die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers der Anpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 839/13
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2014 - 21 Sa 1795/13 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 190/14
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 7. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juni 2013 - 9 TaBV 11/13 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 47/13
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 2. Juli 2013 - 1 TaBV 35/12 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 22. November 2012 - 8 BV 802/12 - abgeändert. Die Anträge des Betriebsrats werden abgewiesen. Auf den Antrag des Beteiligten zu 3. wird die Arbeitgeberin...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 69/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 2013 - 2 Sa 62/13 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 668/13
Eine Zweckbefristung zur Elternzeitvertretung nach § 21 Abs. 1, Abs. 3 BEEG setzt nicht voraus, dass die Stammkraft zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der Vertretungskraft bereits ein den Anforderungen des § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG genügendes Elternzeitverlangen geäußert hat.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 148/14
1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2015 - 4 Ta 300/14 (6) - aufgehoben. 2. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 6. März 2014 - 4 Ca 4195/13 - abgeändert: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig. 3. Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 68.059,79 Euro...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZB 21/15
I. Auf die Revisionsanträge des Klägers aus dem Schriftsatz vom 17. März 2014 wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 31. Oktober 2013 - 3 Sa 178/12 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision insgesamt - an das Landesarbeitsgericht insoweit zurückverwiesen. II. Die klageerweiternden Revisionsanträge des Klägers aus dem Schriftsatz vom 15. Juli 2014 werden als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 41/14
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 7. März 2013 - 3 Sa 258/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 719/13