Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2008 folgende Fragen vorgelegt: 1. Sind Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) und Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 287/08 (A)
Auf die Revisionen der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. August 2008 - 8 Sa 1157/07 - in Ziffer 2 und 3 aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des gesamten Rechtsstreits, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. August 2008 - 8 Sa 1157/07 - zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 734/08
2010-05-20
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Oktober 2008 - 4 Sa 411/08 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 26. Februar 2008 - 17 Ca 4181/07 - teilweise abgeändert: Die Klage wird in vollem Umfange abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 977/08
1. Falls die im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) innerhalb der einzelnen Vergütungsgruppen vorgesehene Vergütung nach Lebensaltersstufen gegen das aus dem Primärrecht der Europäischen Union abgeleitete Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen hätte, wäre weiter zu klären, ob diese Diskriminierung bei der Überleitung der Angestellten in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beseitigt wurde oder ob sich die Diskriminierung infolge der Überleitung unter Wahrung des...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 319/09 (A)
2010-05-20
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2008 - 3 Sa 266/08 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 3. März 2008 - 4a Ca 7126/07 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 1033/08
Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 481/09 (A)
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Dezember 2008 - 9 Sa 824/07 - teilweise aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 2. August 2007 - 11 Ca 1301/07 - wird in vollem Umfang zurückgewiesen. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Dezember 2008 - 9 Sa 824/07 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 68/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 5. November 2008 - 2 Sa 125/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 1015/08
2010-05-20
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Dezember 2008 - 9 Sa 835/07 - teilweise aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 2. August 2007 - 11 Ca 1305/07 - wird in vollem Umfang zurückgewiesen. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Dezember 2008 - 9 Sa 835/07 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 134/09
2010-05-20
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juni 2008 - 5 Sa 993/07 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 25. Oktober 2007 - 26 Ca 991/07 - teilweise abgeändert. Die Feststellungsklage wird ebenfalls abgewiesen. Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten der Berufung und der Revision - bliebt der Schlussentscheidung vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 739/08
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2008 - 3 Sa 265/08 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 3. März 2008 - 4a Ca 7125/07 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 1011/08
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. August 2008 - 6 Sa 469/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 872/08
1. Die Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 25. Juni 2008 - 2 Sa 24/07 - wird zurückgewiesen. 2. Die klagenden Parteien haben die Kosten der Revision und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten in der Revisionsinstanz zu je 1/3 zu tragen. Ihre außergerichtlichen Kosten haben die klagenden Parteien selbst zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 912/08
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1844/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 932/08
2010-05-19
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1883/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 902/08
Kann der Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben ist, die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO wirksam näher bestimmte Tätigkeit aus in seiner Person liegenden Gründen nicht mehr ausüben, aber eine andere im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung liegende Tätigkeit verrichten, ist für den Annahmeverzug des Arbeitgebers das Angebot einer "leidensgerechten Arbeit" ohne Belang, solange der Arbeitgeber nicht durch eine...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 162/09
2010-05-19
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1882/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 901/08
2010-05-19
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1845/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 933/08
2010-05-19
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1880/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 907/08
Dem Kläger wird ein Notanwalt zur Fortführung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Februar 2010 - 6 (5) Sa 224/09 - beigeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZN 281/10 (A)