Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Februar 2009 - 3 Sa 643/08 - aufgehoben, soweit es den Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen hat. In diesem Umfang wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 297/09
1. Rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, können auch dann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein, wenn die Pflichtverletzung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder nur zu einem geringfügigen, möglicherweise gar keinem Schaden geführt hat. 2. Das Gesetz kennt auch im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen des Arbeitnehmers keine absoluten Kündigungsgründe. Es bedarf stets einer...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 541/09
In Wettbewerbsstreitigkeiten schließt § 13 Abs. 1 UWG (Juris: UWG 2004) die Erhebung einer Zusammenhangsklage iSv. § 2 Abs. 3 ArbGG gegen Nichtarbeitnehmer vor den Gerichten für Arbeitssachen aus.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZB 3/10
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Oktober 2008 - 24 Sa 340/08 , 24 Sa 742/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 1020/08
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. August 2008 - 3 Sa 1798/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 122/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. Juni 2009 - 13 Sa 1277/08 E - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 498/09
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2009 - 14 Sa 728/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 332/09
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2009 - 3 Sa 812/08 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 17. April 2008 - 12 Ca 31/08 - zurückgewiesen hat. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 17. April 2008 - 12 Ca 31/08 - abgeändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 637/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. August 2009 - 13 Sa 127/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 696/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Februar 2009 - 12 Sa 529/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 384/09
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2010 - 3/15 Sa 493/09 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.810,08 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZN 163/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 11. Juni 2008 - 2 Sa 111/07 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 19. April 2007 - 9 Ca 9381/06 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat: Die Klage wird insoweit abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des gegen die Beklagte geführten Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 946/08
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. November 2008 - 2 TaBV 63/08 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 24/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2008 - 5 Sa 58/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 85/09
Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - ausgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 904/08 (A)
Die mit einer Wiedereinstellungszusage eingegangene Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer kann als sonstiger, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 8 TzBfG nicht genannter Sachgrund iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem anderen Arbeitnehmer rechtfertigen, wenn nach dem Inhalt der Wiedereinstellungszusage mit der Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruchs in absehbarer Zeit ernsthaft zu rechnen ist und die befristete...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 136/09
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. September 2008 - 11 Sa 944/08 - wird zurückgewiesen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 976/08
1. Ob eine tarifliche Entgeltregelung, die wie § 27 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in Verbindung mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT die Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen bemisst, deshalb keine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des aus dem Primärrecht der Europäischen Union abgeleiteten Verbots der Altersdiskriminierung in seiner Konkretisierung durch die RL 2000/78/EG beinhaltet, weil sie bei generalisierender...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 148/09 (A)
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Juni 2008 - 11 Sa 48/08 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 11. Januar 2008 - 3 Ca 1705/07 - teilweise abgeändert. Die Feststellungsklage wird ebenfalls abgewiesen. Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten der Berufung und der Revision - bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 585/08
2010-05-20
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Dezember 2008 - 9 Sa 827/07 - aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 2. August 2007 - 11 Ca 2189/07 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 114/09