1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. April 2008 - 13 Sa 506/07 - wird zurückgewiesen, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 24. Januar 2007 - 3 Ca 1279/06 - wegen eines Zahlungsbetrages von 128,13 Euro nebst Zinsen für Zuschläge wegen Spätöffnungs- und Samstagsarbeit zurückgewiesen hat. 2. Im Übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf die Revision des Klägers aufgehoben: a) Auf die Berufung...