1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 14. Oktober 2010 - 9 Sa 18/10 - wird als unzulässig verworfen, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 9. Februar 2010 - 4 Ca 294/09 - in Bezug auf den Antrag zu 2. zurückgewiesen hat. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.