Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2010 - 6 Sa 27/10 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 723/10
Die Altersgrenze in § 19 Abs. 1 Satz 1 des Manteltarifvertrags Nr. 5a für das Cockpitpersonal bei Lufthansa idF vom 14. Januar 2005, wonach das Arbeitsverhältnis von Flugzeugführern mit dem Ende des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres endet, verstößt gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters in § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG. Sie ist nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 112/08
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2010 - 7 Sa 774/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der ersten Instanz und der Berufung hat der Kläger zu 61 % und die Beklagte zu 39 % zu tragen. Die Kosten der Revision hat die Beklagte zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 462/10
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. November 2010 - 2 TaBV 12/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 72/10
Dient eine Sonderzuwendung nicht der Vergütung geleisteter Arbeit und knüpft sie nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an, stellt es keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB dar, wenn der ungekündigte Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag als Anspruchsvoraussetzung bestimmt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 667/10
2012-01-17
BAG 3. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2009 - 7 Sa 573/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 556/09
Ein Spruch der Einigungsstelle, durch den eine Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ausgestaltet werden soll, ist unwirksam, wenn er dem Arbeitgeber die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs belässt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 45/10
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 2009 - 11 Sa 1783/07 B - aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 14. August 2007 - 13 Ca 101/07 B - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, bei der Berechnung der dem Kläger im Versorgungsfall nach der POF 2001 zustehenden Betriebsrente von Grenzwerten auszugehen, die, sofern sie gem. § 5...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 135/10
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2009 - 15 Sa 1129/09 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 805/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Juli 2009 - 23 Sa 536/09 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 776/09
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 15. Juli 2010 - 5 TaBV 2/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 62/10
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2009 - 7 Sa 493/08 - wird als unzulässig verworfen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 572/09
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2010 - 15 Sa 2334/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 9. September 2009 - 2 Ca 537/09 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers in der Spalte „Saldo“, Zeile „Gesamtsumme" eine Zeitgutschrift in Höhe von 11 Stunden und 35 Minuten vorzunehmen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 482/10
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 555/09
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. August 2011 - 15 Sa 586/11 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird 1.152,02 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZN 1358/11
Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. November 2009 - 7 Sa 74/08 - teilweise aufgehoben, soweit dem Hilfsantrag stattgegeben wurde. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 20. November 2007 - 4 Ca 1782/07 - abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 10/10
Die Revision der Beklagten und des Streithelfers zu 1) gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Februar 2011 - 18 Sa 1232/10 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass zwischen den Parteien vom 1. September 2008 bis zum 31. Januar 2010 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis bestand. Die Kosten der Revision hat die Beklagte, der Streithelfer zu 1) und der Streithelfer zu 2) haben ihre Kosten selbst zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 220/11
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2010 - 12 TaBV 23/10 - wird zurückgewiesen. Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2010 - 12 TaBV 23/10 - aufgehoben, soweit dem Auflösungsantrag der Arbeitgeberin stattgegeben wurde. Insoweit wird die Sache zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 40/10
Die gesetzliche Vorgabe in § 1 Abs 3 S 1 KSchG, das Lebensalter als eines von mehreren Kriterien bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen, und die durch § 1 Abs 3 S 2 KSchG eröffnete Möglichkeit, die Auswahl zum Zweck der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur innerhalb von Altersgruppen vorzunehmen, verstoßen nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und dessen Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 (juris: EGRL 78/2000).
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 42/10
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. September 2010 - 3 Sa 151/10 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 692/10