1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Juli 2010 - 3 Sa 366/09 - teilweise aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen, soweit die Klage in Höhe eines Betrages von 965,46 Euro brutto nebst Zinsen abgewiesen wurde.