1. Auf die Revision des Klägers zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Februar 2010 - 7 Sa 48/09 - insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6. Mai 2009 - 3 Ca 595/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen hat, soweit der Kläger zu 1. für die Zeit vor dem 1. Juni 2008 die Feststellung einer Vergütungspflicht der Beklagten nach Vergütungsgruppe Vc BAT beantragt hatte. Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung der...