1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Juni 2010 - 11 Sa 1434/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Oktober 2009 - 11 Ca 1432/09 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.