Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Februar 2011 - 20 Sa 1430/10 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 15. April 2010 - 3 Ca 1764/09 - stattgegeben hat. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 15. April 2010 - 3 Ca 1764/09 - wird insgesamt zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 496/11
2012-06-27
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2011 - 5 Sa 1721/10 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 271/11
1. Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG verstößt nicht gegen die europarechtlich gebotenen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität. 2. Die Ausschlussfrist gilt sowohl für Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG wie für Schadensersatzansprüche nach § 15 Abs. 1 AGG und für Schadensersatzansprüche, die auf denselben Lebenssachverhalt einer Benachteiligung wie der Schadensersatzanspruch des § 15 Abs. 1 AGG gestützt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 188/11
Für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG ist nach § 9 Abs. 2 KSchG der Zeitpunkt festzusetzen, zu dem die objektiv zutreffende Kündigungsfrist geendet hätte. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber sie nicht eingehalten und der Arbeitnehmer dies im Rechtsstreit nicht gerügt hat.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 694/11
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Februar 2011 - 19 Sa 72/10 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 243/11
1. Werden in einem Betrieb keine Arbeitnehmer nichtdeutscher Herkunft beschäftigt, jedoch im gesamten Unternehmen Arbeitnehmer aus insgesamt 13 Nationen, so ist dies kein aussagekräftiges Indiz dafür, dass in diesem Betrieb Arbeitnehmer nichtdeutscher Herkunft benachteiligt werden. 2. Gegebene, jedoch falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen für eine benachteiligende Maßnahme können Indizwirkung iSd. § 22 AGG haben.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 364/11
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 2. November 2010 - 5 Sa 105/10 - teilweise aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 8. Februar 2010 - 5 Ca 966/09 - wird insgesamt zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 343/11
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Februar 2011 - 16 Sa 733/10 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 181/11
2012-06-21
BAG 8. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. Februar 2011 - 19 Sa 73/10 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 244/11
1. Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer Beschäftigungsdauer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. 2. Das aus einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnene Beweismaterial unterliegt nicht allein deshalb einem prozessualen Beweisverwertungsverbot, weil es unter Verstoß gegen das Gebot in § 6b Abs. 2 BDSG gewonnen wurde, bei Videoaufzeichnungen öffentlich zugänglicher...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 153/11
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2010 - 3 Sa 203/09 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 18. März 2009 - 11 Ca 1415/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils zur Klarstellung wie folgt neu formuliert wird: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 1. Januar 2008 nach der Entgeltgruppe 8 der Anlage 1 zu...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 438/10
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Februar 2010 - 5 Sa 2613/09 - wird zurückgewiesen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 304/10
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juni 2010 - 9 Sa 114/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 658/10
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. April 2010 - 6 Sa 986/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 464/10
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juni 2010 - 9 Sa 66/10 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 8. Oktober 2009 - 1 Ca 474/09 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis des Klägers die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG (Tarifstand: 30. November 2008) Anwendung finden. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 657/10
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juni 2010 - 9 Sa 1218/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20. August 2009 - 3 Ca 1204/09 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis des Klägers die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG (Tarifstand: 30. November 2008) Anwendung finden. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 656/10
Nach § 16 Abs. 1 Halbs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei hat er insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und seine eigene wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen. Die Belange des Versorgungsempfängers werden durch den Anpassungsbedarf bestimmt. Dieser richtet sich nach dem seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 464/11
Scheidet ein Dienstordnungsangestellter vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG aus dem Dienstordnungsangestelltenverhältnis aus, darf sein nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrAVG zu berechnender Anspruch auf Versorgungsleistungen gemäß § 18 Abs. 9 BetrAVG nicht hinter dem Rentenanspruch zurückbleiben, der sich ergeben hätte, wenn er für die Zeit der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI versicherungsfreien Beschäftigung als Dienstordnungsangestellter in der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 708/11
Der Gesamtbetriebsrat kann für einen Schichtrahmenplan zuständig sein, wenn der Arbeitgeber in mehreren Betrieben eine Dienstleistung erbringt, deren Arbeitsabläufe technisch-organisatorisch miteinander verknüpft sind.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 19/11
2012-06-19
BAG 9. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. September 2010 - 11 Sa 792/10 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 8. April 2010 - 5 Ca 77/10 - abgeändert. Es wird festgestellt, dass ab Januar 2009 die Urlaubsschichten des Klägers auf dessen Arbeitszeitkonto mit 24 Stunden pro Urlaubsschicht gutzuschreiben sind. 3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 714/10