1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. April 2011 - 6 Sa 1253/10 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Zurückweisung der Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 11. Mai 2010 - 1 Ca 416/09 - hinsichtlich des Feststellungsausspruchs auch für die Zeit ab dem 1. Januar 2012 Geltung beansprucht. 2. Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten...