I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen vorgelegt: 1. Ist Art. 27 Abs. 2 Satz 1 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (SES) dahin auszulegen, dass von einer Europäischen Schule eingestellte Lehrbeauftragte, die nicht von den Mitgliedstaaten abgeordnet werden, zu den in der Vereinbarung genannten Personen gehören und nicht - wie das Verwaltungs- und Dienstpersonal - von der Anwendung der Regelung ausgenommen sind?...