1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. September 2011 - 7 Sa 136/11 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 6. Juli 2011 - 19 Ca 4755/10 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100,16 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 25,04 Euro seit dem 1. Juli 2009 sowie aus jeweils weiteren 25,04 Euro seit dem 1....