Entscheidungsdatum: 16.05.2013
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 - 2 Sa 715/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20. Oktober 2010 - 1 Ca 1065/10 - wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.