Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2014-05-08
BAG 6. Senat
1. Die Revision der Klägerin und Widerbeklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. Juni 2012 - 8 Sa 565/11 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 811/12
Ein Urteil nach Lage der Akten iSv. § 251a ZPO darf auch dann ergehen, wenn die frühere Verhandlung bei dem Landesarbeitsgericht vor der Zurückverweisung der Sache durch das Bundesarbeitsgericht stattgefunden hat.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 75/13
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. November 2012 - 14 Sa 1178/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 249/13
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. März 2012 - 7 Sa 1053/11 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 12. Mai 2011 - 4 Ca 379/10 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.535,20 Euro nebst Zinsen iHv. fünf...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 465/12
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 21. Dezember 2011 - 10 Sa 65/11 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 246/12
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Juni 2012 - 3 Sa 2/12 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23. November 2011 - 8 Ca 671/11 - teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.335,60 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2011 zu zahlen. 3. Im Übrigen werden die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 758/12
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. April 2012 - 3 Sa 138/11 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 575/12
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien unbezahlten Sonderurlaub, hindert die Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht das Entstehen gesetzlicher Urlaubsansprüche.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 678/12
1. Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat im Konkurrentenklageverfahren sachlich nachvollziehbar darzulegen, dass seine Festlegung des Anforderungsprofils den Anforderungen der zu besetzenden Stelle entspricht und den gestellten Anforderungen keine sachfremden Erwägungen zugrunde liegen. 2. Der Arbeitgeber genügt seiner Darlegungslast zum gestellten Anforderungsprofil nicht dadurch, dass er auf die in der Ausschreibung genannte Vergütungs-/Entgeltgruppe verweist. Allein aus der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 724/12
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. März 2013 - 2 Sa 489/12 -wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 490/13
Ist in einer vom Betriebsrat verlangten Ausschreibung ein Datum für eine Stellenbesetzung angegeben, ist regelmäßig keine erneute Ausschreibung erforderlich, wenn zwischen diesem Datum und dem tatsächlichen Besetzungszeitpunkt nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 51/12
1. Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Februar 2014 - 17 Ta 478/13 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 13/14
Parallele Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit können sich ergeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung ein Rechtsschutzziel sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage stützt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 30/12
Der Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB ist gegenüber dem "neuen Inhaber" oder dem "bisherigen Arbeitgeber" zu erklären; er richtet sich gegen den letzten Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge des letzten Betriebsübergangs.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 369/13
1. Der Auskunftsanspruch nach § 13 Halbs. 1 AÜG entsteht im Zeitpunkt der Überlassung und kann vom Leiharbeitnehmer ungeachtet § 13 Halbs. 2 AÜG geltend gemacht werden. Er unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. 2. Auf § 13 Halbs. 2 AÜG kann sich der Entleiher gegenüber einem gegen ihn geltend gemachten Anspruch berufen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 1081/12
1. Die Revision des Klägers gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Februar 2012 - 7 Sa 97/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Januar 2012 - 7 Sa 851/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Juli 2011 - 32 Ca 5429/11 - wegen Wirkungslosigkeit als unzulässig verworfen wird. 3. Die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 429/12
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Juni 2013 - 6 Sa 99/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 745/13
2014-04-16
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. April 2011 - 19 Sa 1963/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 736/11
1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Januar 2014 - 4 Ta 248/13 (9) - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 8.137,02 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 6/14
1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 22. Januar 2014 - 10 Ta 16/13 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 12/14