1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Juli 2012 - 4 Sa 8/12 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14. November 2011 - 1 Ca 50/11 E - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 2.699,30 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 539,86 Euro seit dem 1. September 2010, 1. Oktober 2010, 1....