1. Auf die Revision der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Juni 2012 - 3 Sa 134/12 - in seiner Ziffer I. 2. und im Kostenpunkt aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 24. November 2011 - 1 Ca 707/11 - wird, soweit sie die Klage gegen die Beklagte zu 2. betrifft, zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Gerichtskosten erster und zweiter Instanz zu 77,78 % zu tragen, im Übrigen werden...