...Für den Anspruch auf Freistellung von den vorgerichtlichen Anwaltskosten folgt hieraus, dass den Klägern insgesamt eine Forderung in Höhe von 1.576,55 € zustand. Hieraus errechnen sich Anwaltskosten (Gebühr 2300 x 1,3, Gebühr 7002, Umsatzsteuer) in Höhe von 255,85 €. V. Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO. Meier-Beck Grabinski Hoffmann Deichfuß Marx...